Eine Trennung gehört zu den schwierigsten Phasen im Leben – und ausgerechnet dann muss oft über die gemeinsame Immobilie entschieden werden. Aus Erfahrung wissen wir: Wer sachlich bleibt und gut informiert ist, findet schneller eine faire Lösung und erspart sich viel Streit und Kosten.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die Wege, die das österreichische Recht vorsieht, und worauf es bei einer wertschonenden, fairen Regelung ankommt – ohne juristisches Kauderwelsch.
Herzlichst,
Marion ReichGeschäftsführerin · wohnreal Immobilientreuhand GmbH
Bei einer Scheidung in Österreich zählt die gemeinsame Wohnung oder das Haus zum ehelichen Gebrauchsvermögen und wird nach Billigkeit aufgeteilt. Drei Wege sind üblich: gemeinsam verkaufen und den Erlös teilen, ein Partner zahlt den anderen aus (und übernimmt meist auch den Kredit) oder die Immobilie wird – etwa wegen der Kinder – vorerst behalten. Grundlage jeder fairen Lösung ist eine neutrale Bewertung. Eine einvernehmliche Regelung ist fast immer schneller, günstiger und nervenschonender als ein Streitverfahren.
Eine Trennung ist emotional belastend – und die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt. Wer hier sachlich und gut informiert vorgeht, spart Geld, Zeit und Nerven. Dieser Ratgeber erklärt die Optionen nach österreichischem Recht und worauf es bei einer fairen Lösung ankommt.
Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
Im Scheidungsfall unterliegt die Ehewohnung bzw. das gemeinsam genutzte Haus in Österreich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (§§ 81 ff. Ehegesetz). Aufgeteilt wird nach Billigkeit – also nicht stur 50:50, sondern unter Berücksichtigung von Beiträgen, Kinderbetreuung und Lebensumständen. Wer als Eigentümer im Grundbuch steht, ist dabei nicht allein entscheidend.
Drei Wege – Vor- und Nachteile
| Verkaufen & teilen | Klarer Schnitt, Erlös wird aufgeteilt, Kredit abgelöst. Meist die sauberste Lösung, wenn keiner allein finanzieren kann. |
| Auszahlen | Ein Partner übernimmt Immobilie und Kredit und zahlt den anderen aus. Setzt voraus, dass die Bank die alleinige Finanzierung trägt. |
| Behalten | Z. B. für die Kinder vorerst gemeinsam behalten. Erfordert klare schriftliche Vereinbarungen zu Kosten, Kredit und späterem Verkauf. |
Bewertung als faire Grundlage
Egal welcher Weg: Ohne neutralen, marktgerechten Wert gibt es keine faire Einigung. Eine unabhängige Bewertung verhindert, dass einer der Partner über- oder unterbewertet wird – und ist Basis für Auszahlungsbetrag oder Verkaufspreis. Lassen Sie den Wert von einer neutralen Stelle einschätzen, der beide vertrauen.
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Kredit, Grundbuch und Steuer
- Gemeinsamer Kredit: Eine Scheidung beendet die Haftung gegenüber der Bank nicht automatisch. Wer übernimmt, muss meist eine Schuldübernahme/Umschuldung mit der Bank vereinbaren.
- Grundbuch: Eine Eigentumsänderung (z. B. Übertragung des halben Anteils) muss im Grundbuch eingetragen werden – über Notar/Anwalt.
- Steuer: Übertragungen im Zuge der Aufteilung können begünstigt sein; beim späteren Verkauf an Dritte ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) zu beachten. Im Einzelfall mit Anwalt/Steuerberater klären.
Einvernehmlich statt streitig
Die einvernehmliche Scheidung mit einer klaren Vereinbarung über die Immobilie ist fast immer der bessere Weg: schneller, günstiger und planbar. Ein streitiges Aufteilungsverfahren vor Gericht dauert lange, kostet viel und das Ergebnis ist offen. Ein neutraler Makler kann helfen, indem er Werte versachlicht und – wenn verkauft wird – die Vermarktung diskret und professionell übernimmt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Ehewohnung gehört zum aufzuteilenden Gebrauchsvermögen – Aufteilung nach Billigkeit, nicht zwingend 50:50.
- Drei Wege: verkaufen & teilen, auszahlen oder (vorerst) behalten.
- Neutrale Bewertung ist die Basis jeder fairen Einigung.
- Gemeinsamer Kredit endet nicht automatisch – Schuldübernahme mit der Bank klären.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu. Stand: 16. Juni 2026.