Der Verlust eines nahestehenden Menschen wiegt schwer. Kommt zum Abschied die Verantwortung für eine geerbte Immobilie hinzu, fühlt sich vieles auf einmal überfordernd an – rechtliche Fristen, steuerliche Fragen und die Entscheidung, was mit Haus oder Wohnung geschehen soll.
In über zwei Jahrzehnten haben wir zahlreiche Familien durch genau diese Situation begleitet. In diesem Ratgeber haben wir zusammengetragen, worauf es in Österreich wirklich ankommt – verständlich, Schritt für Schritt und ohne Fachchinesisch.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Und wenn Sie eine zweite, neutrale Meinung möchten: Wir sind gerne für Sie da.
Herzlichst,
Marion ReichGeschäftsführerin · wohnreal Immobilientreuhand GmbH
Wer in Österreich eine Immobilie erbt, wird nicht sofort Eigentümer: Erst läuft das Verlassenschaftsverfahren beim Notar als Gerichtskommissär, an dessen Ende die Einantwortung steht; danach werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Eine Erbschaftssteuer gibt es nicht, beim Erwerb fallen aber Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr (zu begünstigten Werten) an. Erst nach der Einantwortung können Sie frei entscheiden, ob Sie die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen – eine neutrale Bewertung hilft besonders bei Erbengemeinschaften.
Eine geerbte Immobilie ist oft mit Emotionen, offenen Fragen und – bei mehreren Erben – Konfliktpotenzial verbunden. Dieser Ratgeber erklärt den rechtlichen Ablauf in Österreich und die Optionen, damit Sie in Ruhe und sachlich die richtige Entscheidung treffen.
1. Geerbt – und nun? Erste Orientierung
Eine geerbte Immobilie zählt zu den wertvollsten Teilen eines Nachlasses – und sie kann Ihre Lebenssituation spürbar verändern, im Guten wie im Belastenden. Gerade weil Emotionen, gesetzliche Fristen und finanzielle Fragen zusammenkommen, lohnt es sich, mit klarem Kopf und in der richtigen Reihenfolge vorzugehen.
Drei Dinge verschaffen Ihnen früh Sicherheit: Ihre rechtliche Stellung als Erbe, der Wert und Zustand der Immobilie sowie ein erster Überblick über mögliche Schulden und laufende Kosten. Aus diesen Antworten ergibt sich fast von selbst, welcher Weg zu Ihnen passt.
2. Die Nachlassregelung klären
Klären Sie als Erstes, in welcher Rolle Sie sich befinden: Sind Sie Alleinerbe oder erben Sie gemeinsam mit anderen? Wie der Nachlass verteilt wird, ergibt sich aus einer letztwilligen Verfügung – oder, wenn keine vorliegt, aus der gesetzlichen Erbfolge.
Testament, Vermächtnis und Erbvertrag
Mit einem Testament setzt eine Person eine oder mehrere andere zu Erben ein, meist mit einer Quote (etwa zu gleichen Teilen). Ein Vermächtnis wendet jemandem nur einen bestimmten Gegenstand zu, ohne ihn zum Erben zu machen. Der Erbvertrag ist die verbindlichste Form, kann aber nur zwischen Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern und nur über einen Teil des Vermögens geschlossen werden.
Gesetzliche Erbfolge
Gibt es keine gültige Verfügung, regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Aufteilung. Zuerst erben Ehegatte bzw. eingetragener Partner und Kinder; sind keine Kinder vorhanden, rücken Eltern und deren Nachkommen nach. Verteilt wird nach festen Quoten.
Verlassenschaftsverfahren und Einantwortung
In Österreich werden Sie nicht automatisch mit dem Todesfall Eigentümer. Der Weg führt über das Verlassenschaftsverfahren:
- Ein Notar wickelt als Gerichtskommissär den Nachlass ab und stellt Erben und Vermögen fest.
- Die Erben geben eine Erbantrittserklärung ab – oder schlagen aus.
- Mit der Einantwortung – einem Gerichtsbeschluss – geht der Nachlass an die Erben über. Erst jetzt sind Sie rechtlich Eigentümer.
- Auf dieser Grundlage werden Sie ins Grundbuch eingetragen.
3. Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Mit einer Erbschaft übernehmen Sie nicht nur Werte, sondern auch Pflichten – etwa offene Kredite, die auf der Immobilie lasten. Sie können die Erbschaft daher annehmen oder ausschlagen.
Bei der Annahme haben Sie in der Regel die Wahl zwischen einer bedingten und einer unbedingten Erbantrittserklärung. Die bedingte Erklärung begrenzt Ihre Haftung für Schulden grundsätzlich auf den Wert des Nachlasses und ist im Zweifel der vorsichtigere Weg; die unbedingte Erklärung kann zur Haftung auch mit Ihrem eigenen Vermögen führen.
4. Steuern und Kosten
Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht mehr. Beim Erwerb einer Immobilie von Todes wegen fällt jedoch Grunderwerbsteuer an – bei unentgeltlichem Erwerb nach einem gestaffelten Stufentarif auf Basis des Grundstückswerts:
| für die ersten 250.000 € | 0,5 % |
| für die nächsten 150.000 € | 2 % |
| darüber hinaus | 3,5 % |
Hinzu kommt die Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,1 % – beim Erwerb innerhalb der Familie ebenfalls vom begünstigten Wert. Die Abgaben werden üblicherweise über den abwickelnden Notar abgeführt.
Beträge als Orientierung; maßgeblich ist der Einzelfall.
5. Den Wert der Immobilie ermitteln
Zu wissen, was die geerbte Immobilie wert ist, ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung – ob Auszahlung in einer Erbengemeinschaft, Vermietung oder Verkauf. Maßgeblich ist der Verkehrswert, also der am Markt erzielbare Preis.
Er hängt von Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und Sanierungsstand ab. Gerade bei älteren Objekten lohnt sich eine fachkundige Einschätzung der Bausubstanz und möglicher Renovierungskosten. Vorsicht vor dem häufigsten Fehler: Aus Verbundenheit wird der Wert oft zu hoch angesetzt – ein überteuertes Angebot bleibt liegen, ein zu niedriger Ansatz kostet bares Geld.
Eine neutrale, kostenlose Markteinschätzung erhalten Sie über unseren Bewertungsrechner oder im persönlichen Gespräch.
6. Behalten, vermieten oder verkaufen?
Haben Sie Rechtslage, Steuer und Wert geklärt, stellt sich die zentrale Frage: Wie wollen Sie mit der Immobilie verfahren? Eine pauschale Antwort gibt es nicht – sie hängt von Ihrer Lebenssituation und der Immobilie selbst ab.
Selbst nutzen
Der Wunsch, in das Elternhaus einzuziehen, ist verständlich. Prüfen Sie ihn dennoch nüchtern.
Vermieten
Vermietung bringt laufende Einnahmen und kann eine Immobilie überbrücken, die Sie später selbst nutzen möchten. Bedenken Sie aber Vermieterpflichten, Instandhaltung und dass Mieteinnahmen zu versteuern sind.
Verkaufen
Viele Erbende entscheiden sich für den Verkauf – aus guten Gründen:
- Die Immobilie passt nicht zur eigenen Lebenssituation oder liegt weit entfernt.
- Ein Kredit lastet auf dem Objekt, den Sie nicht übernehmen möchten.
- Der Erlös schafft Liquidität und lässt sich in einer Erbengemeinschaft einfach aufteilen.
- Eine unvermietete Immobilie erzielt meist einen höheren Preis als eine vermietete – überlegen Sie die Reihenfolge daher genau.
Sonderfall Erbengemeinschaft
Erben mehrere gemeinsam, entscheiden grundsätzlich alle zusammen. Das birgt Konfliktpotenzial, wenn einer verkaufen und ein anderer behalten möchte. Übliche Lösungen: ein Erbe zahlt die anderen aus, gemeinsamer Verkauf mit Aufteilung des Erlöses oder gemeinsame Vermietung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eigentum entsteht erst mit der Einantwortung – davor kein wirksamer Verkauf.
- Keine Erbschaftssteuer, aber Grunderwerbsteuer + Eintragungsgebühr (begünstigte Werte in der Familie).
- In der Erbengemeinschaft entscheiden alle gemeinsam – Bewertung schafft eine faire Basis.
- Behalten, vermieten oder verkaufen – beim Verkauf ImmoESt beachten.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu. Stand: 16. Juni 2026.